Geschlechtsbestimmung bei der IVF-Behandlung

Geschlechtsbestimmung bei der IVF-Behandlung: Wissenschaftliche Fakten und Rechtliche Lage

Was bedeutet Geschlechtsbestimmung bei der IVF-Behandlung?

Die In-vitro-Fertilisation (IVF) ist für tausende Paare, die sich ein Kind wünschen, eine große Hoffnung. Eine der am meisten diskutierten Fragen in diesem Zusammenhang ist, ob es möglich ist, das Geschlecht des Babys bereits im Embryonalstadium zu bestimmen.

Doch ist eine Geschlechtswahl durch IVF tatsächlich machbar? Und wie sieht der rechtliche und wissenschaftliche Rahmen aus? Im Folgenden geben wir leicht verständliche, aktuelle und fundierte Informationen zu diesem Thema.

Ist die Geschlechtsbestimmung wissenschaftlich möglich?

Ja, aus wissenschaftlich-technischer Sicht ist es möglich, im Rahmen einer IVF-Behandlung das Geschlecht des Babys zu bestimmen.

Dies geschieht durch eine hochentwickelte genetische Untersuchungsmethode, die als Präimplantationsdiagnostik (PGT) bezeichnet wird.

Wie funktioniert die PGT-Methode?

Die PGT ist ein Laborverfahren, das dazu dient, Embryonen genetisch zu untersuchen, bevor sie in die Gebärmutter eingesetzt werden:

  • IVF-Phase: Die Eizellen der Frau werden entnommen, im Labor mit den Spermien des Mannes befruchtet und zu Embryonen entwickelt.

  • Embryobiopsie: Am 5. Entwicklungstag (Blastozystenstadium) werden dem Embryo schonend einige Zellen entnommen.

  • Genetische Analyse: Diese Zellen werden im Genlabor untersucht. Dabei wird die Chromosomenanzahl und -struktur analysiert.

  • Geschlechtsbestimmung: Das Geschlecht des Menschen wird durch die X- und Y-Chromosomen bestimmt. XX bedeutet weiblich, XY männlich. Mit der PGT kann das Geschlecht des Embryos mit einer Genauigkeit von ca. 99 % festgestellt werden.

  • Transfer: Gesunde Embryonen des gewünschten Geschlechts werden schließlich in die Gebärmutter eingesetzt.

Ist die Geschlechtswahl in der Türkei legal?

Nach der aktuellen Rechtslage in der Republik Türkei ist die Geschlechtswahl im Rahmen der IVF-Behandlung ohne medizinische Notwendigkeit nicht erlaubt.

Ausnahmefälle:

Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn ein hohes Risiko besteht, dass eine schwere, geschlechtsgebundene (X- oder Y-chromosomale) Erbkrankheit auf das Kind übertragen wird.

In solchen Fällen kann der Transfer eines gesunden Embryos des nicht betroffenen Geschlechts rechtlich genehmigt werden – vorausgesetzt, dies wird von einem Facharzt für Genetik entsprechend dokumentiert.

👉 Aus rein persönlichen Gründen wie „Familienplanung“ oder „Geschlechterbalance“ darf in der Türkei keine Geschlechtswahl durchgeführt werden.

Möglichkeiten im Ausland

Paare, die sich eine Geschlechtswahl aus nicht-medizinischen Gründen wünschen, wenden sich häufig an Länder, in denen dies gesetzlich erlaubt ist, wie zum Beispiel die Türkische Republik Nordzypern (TRNZ).

Dort ist es Paaren möglich, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Verfahren wie PGT oder MicroSort (Sperma-Selektion) zu nutzen.

Allerdings sollten Paare hierbei unbedingt:

  • die rechtlichen und ethischen Aspekte prüfen,

  • die Seriosität und medizinische Qualität der Klinik sorgfältig hinterfragen.

Der eigentliche Zweck der PGT: Gesunde Babys

Auch wenn die Geschlechtswahl ein populäres Thema ist, sollte nicht vergessen werden: Der primäre Zweck der PGT ist die Vermeidung genetischer Erkrankungen und chromosomaler Störungen.

Die Vorteile:

  • Verringerung des Risikos einer Fehlgeburt,

  • Erhöhung der Erfolgschancen einer IVF,

  • Ausschluss von Embryonen mit Erkrankungen wie Down-Syndrom, Thalassämie oder Mukoviszidose,

  • damit bessere Chancen auf eine gesunde Schwangerschaft.

Fazit

Dank der PGT ist es möglich, das Geschlecht eines Embryos im Rahmen einer IVF-Behandlung mit hoher Genauigkeit zu bestimmen.

In der Türkei ist diese Option jedoch nur bei medizinischer Indikation erlaubt – konkret zur Vermeidung schwerer, geschlechtsgebundener Erbkrankheiten.

Paare, die aus persönlichen Gründen eine Geschlechtswahl wünschen, müssen auf Länder ausweichen, in denen die Gesetzgebung dies erlaubt.

In jedem Fall gilt: Die individuell richtige und fachlich fundierte Beratung sollte stets durch einen Facharzt für Reproduktionsmedizin sowie durch einen Humangenetiker erfolgen.

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