Geschlechtsbestimmung bei der IVF

Geschlechtsbestimmung bei der IVF: PGT-Methode, Rechtliche Lage und Häufige Fragen

Die In-vitro-Fertilisation (IVF) ist für Tausende von Paaren, die sich ein Kind wünschen, ein Hoffnungsschimmer. Doch während dieser Behandlung stellt sich vielen Paaren eine der häufigsten Fragen: Ist eine Geschlechtswahl beim Baby möglich? Kann die moderne Medizin diesen Wunsch erfüllen? Welche Rolle spielt die Präimplantationsdiagnostik (PGT), und wie ist die rechtliche Situation in der Türkei? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu diesem sensiblen und komplexen Thema.

Ist die Geschlechtswahl wissenschaftlich möglich?

Ja, aus wissenschaftlicher und technischer Sicht ist die Geschlechtsbestimmung bei der IVF möglich.
Das Geschlecht eines Babys wird durch das vom Vater stammende Spermium bestimmt – es trägt entweder ein X- oder ein Y-Chromosom.
Dank moderner IVF-Techniken kann das Geschlecht des Embryos bereits vor dem Einsetzen in die Gebärmutter bestimmt werden.

Schlüsselverfahren: Präimplantationsdiagnostik (PGT)

Die PGT wurde ursprünglich entwickelt, um den Erfolg der IVF-Behandlung zu erhöhen und genetische Erkrankungen zu vermeiden.
Dabei werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Aus den im Rahmen der IVF gewonnenen Embryonen wird vor dem Transfer eine winzige Zellprobe (Biopsie) entnommen.

  • Diese Zellen werden anschließend im genetischen Labor eingehend analysiert.

  • Dabei wird nicht nur überprüft, ob der Embryo gesund ist, sondern auch das Geschlecht (XX oder XY) mit einer Genauigkeit von über 99 % bestimmt.

  • Wenn das jeweilige Land die Geschlechtswahl erlaubt, können gesunde Embryonen des gewünschten Geschlechts in die Gebärmutter transferiert werden.

Ist die Geschlechtswahl in der Türkei erlaubt?

Nach den geltenden türkischen Gesetzen und ethischen Richtlinien ist die Geschlechtswahl bei der IVF aus rein persönlichen oder sozialen Gründen verboten und wird nicht durchgeführt.

In welchen Fällen ist eine Geschlechtsbestimmung zulässig? (Ausnahmen)

In der Türkei darf das Geschlecht eines Embryos nur aus medizinisch notwendigen Gründen bestimmt werden.
Diese Ausnahmefälle betreffen insbesondere:

  • Geschlechtsgebundene Erbkrankheiten:
    Wenn in einer Familie eine schwere genetische Erkrankung besteht, die nur bei Mädchen oder nur bei Jungen auftritt (z. B. Hämophilie, Duchenne-Muskeldystrophie),
    darf das Geschlecht bestimmt werden, um die Weitergabe der Krankheit zu verhindern.
    In diesem Fall ist das Ziel nicht die Geschlechtswahl, sondern die Gesundheit des Kindes.

Kurz gesagt: In der Türkei sind Anfragen nach einer Geschlechtswahl aus Gründen wie „Familienbalance“ oder „persönliche Präferenz“ gesetzlich nicht erlaubt.

Geschlechtswahl im Ausland

Da die rechtlichen Bestimmungen in der Türkei sehr streng sind, lassen manche Paare die Geschlechtsbestimmung im Ausland durchführen.

  • Nordzypern (TRNZ):
    Hier ist die Geschlechtswahl gesetzlich erlaubt und wird häufig zur Familienbalance („family balancing“) genutzt.

  • Andere Länder:
    In den USA, Russland und einigen ostasiatischen Ländern ist die Geschlechtswahl unter bestimmten gesetzlichen Regelungen erlaubt,
    während sie in Großbritannien nur aus medizinischen Gründen gestattet ist.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass im Ausland stets die jeweiligen Gesetze und ethischen Standards des Landes gelten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Wie hoch ist die Erfolgsquote der PGT-Methode bei der Geschlechtsbestimmung?
Die Genauigkeit der Geschlechtsbestimmung durch PGT liegt bei 99,9 %.
Der Gesamterfolg einer IVF-Behandlung (also die Schwangerschaftsrate) hängt jedoch vom Alter der Frau und der Qualität der Embryonen ab.

2. Gibt es andere Methoden zur Geschlechtswahl? (z. B. MicroSort)

  • MicroSort: basiert auf einer Trennung der Spermien nach X- und Y-Chromosomen,
    ist aber weniger zuverlässig als PGT und wird in der Türkei nicht angewendet.

  • Diät- oder Zeitmethoden: populäre Internetmethoden wie Ernährung oder Geschlechtsverkehr zum bestimmten Zeitpunkt
    haben keine wissenschaftliche Grundlage und beeinflussen das Geschlecht nicht.

3. Ist die Geschlechtswahl ein ethisches Problem?
Ja. Die Geschlechtswahl ist weltweit ein ethisch umstrittenes Thema,
da sie potenziell zu Geschlechterdiskriminierung führen und den medizinischen Zweck der IVF verfälschen kann.
Aus diesem Grund beschränken viele Länder diese Praxis auf medizinisch notwendige Fälle.

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